Im Todesfall


Wenden Sie sich an uns und wir helfen Ihnen gerne weiter und informieren Sie persönlich. In einem Todesfall gibt es viele Dinge zu beachten und jeder Fall ist individuell.

Wir wollen Ihnen auf dieser Seite trotzdem einen bestmöglichen allgemeinen Überblick geben damit Sie sich informieren können.

Was ist zu tun

Zuhause

  • Arzt/Ärztin verständigen zur Totenbeschau
  • Kontakt mit Bestattung Geiger aufnehmen
  • Zeit für Verabschiedung nehmen, Verwandte und Freunde verständigen
  • Fenster öffnen, Heizung abdrehen, Decken entfernen (mit Leintuch zudecken)
  • Kleidung vorbereiten

Tritt der Todesfall in einer Wohnung ein, so muss unverzüglich ein Arzt/Ärztin verständigt werden, der die Totenbeschau aber zumindest die Todesfeststellung vornimmt. Dies können Sie schon vor einem Anruf bei uns erledigen, natürlich können aber auch wir die Meldung an den zuständigen Gemeindearzt veranlassen.

Wir bitten Sie vor der Totenbeschau keine Veränderung am Leichnam durchzuführen. Öffnen Sie die Fenster, entfernen Sie überflüssige Decken/Pölster, stellen Sie die Heizung herunter und halten Sie Kleidung bereit, welche wir gerne nach der Beschau zur Ankleidung verwenden.

Krankenhaus / Pflegeheim

  • Kontakt mit Bestattung Geiger aufnehmen
  • Zeit für Verabschiedung nehmen, Verwandte und Freunde verständigen
  • Mit der Anstalt Kosten und Verbleib von Wertgegenständen klären

Wenn der Todesfall in einem Krankenhaus/Pflegeheim eintritt, wird die Totenbeschau durch einen Arzt/Ärztin vor Ort durchgeführt und bedarf keiner Veranlassung durch Sie.

Sie können die gewünschte Kleidung entweder in das Krankenhaus bringen oder Sie nehmen die Kleidung bei der Aufnahme in unser Büro mit.

Klären Sie mit dem Krankenhaus/Heim noch die restlichen anfallenden Kosten für Unterkunft und Behandlung und den Verbleib der Wertgegenstände ab.

Öffentlicher Ort

  • Polizei verständigen
  • Kontakt mit Bestattung Geiger aufnehmen

Bei einem Tod an einem öffentlichen Ort ist immer die zuständige Sicherheitsbehörde involviert. Wir als Bestattungsunternehmen arbeiten zusammen mit den Behörden bei der Abholung und dem Transport in eine Leichenhalle, wo die Totenbeschau durchgeführt wird. Bei unklarer Todesursache kann es eventuell zur Überstellung in das nächstgelegene gerichtsmedizinische Institut oder Krankenhaus kommen.

Nach dem ersten Kontakt

Nachdem der Erstkontakt mit uns geschehen ist, sind noch weitere Überlegungen anzustellen und Dinge zu organisieren.

Wir benötigen von Ihnen:

  • Anzeige des Todes (ausgestellt durch den Arzt, falls diese Ihnen übergeben wurde)
  • Foto des Verstorbenen (für Parten, Gedenkbilder oder -Kerze)
  • Dokumente (Heiratsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde)
  • Kleidung (jegliche Kleidung ist okay – denken Sie einfach daran, was der/die Verstorbene/in gerne an hatte, oder Kleidung für einen formellen Anlass)
  • Grabdaten oder Namen und Beerdigungsdatum eines bereits im Grab Beerdigten
  • Polizzen über eine eventuell vorhandene Sterbeversicherung (z.B. Wiener Verein).

Wir haben für Sie dazu auch einen PDF Folder im Downloadbereich!

Weitere Überlegungen:

  • Wünschen Sie eine Erd- oder Feuerbestattung oder eine der neuen Bestattungsformen (Donaubestattung, Verarbeitung zu einem Diamanten,…) – Beachten Sie dabei auch die letzten Wünsche des Verstorbenen!
  • Friedhof, Grabstelle – Wo soll der Verstorbene beigesetzt werden, muss eine neue Grabstelle bei der Gemeinde/Pfarre beantragt werden? Muss ein Steinmetz den Deckel entfernen?
  • Trauerfeier – Wann soll diese stattfinden, möchten Sie die Feier in einem kirchlichen Rahmen gestalten?
  • Parten, Gedenkbilder – Wer soll verständigt werden, mit wie vielen Teilnehmern an der Trauerfeier rechnen Sie?
  • Zeitungseinschaltungen – Möchten Sie eine Einschaltung bei der NÖN oder dem Bezirksblatt?

Kosten

Bitte beachten Sie, dass bei einem Todesfall einige Kosten anfallen, die nicht nur beim Bestatter fällig werden:

  • Unsere Leistungen: Abholung und Überführung des Verstorbenen, Sarg, eventuell Urne, Personal, Aufbahrung und Trauerfeier, Trauerdruck etc.
  • Leistungen, die möglicherweise von anderen Firmen erbracht werden: Blumenschmuck und Kränze, Krematorium, Steinmetz, Grabarbeiten etc.
  • Trauerredner, musikalische Leistungen etc.
  • Diverse Gebühren: Totenbeschaugebühr, Spitalsgebühren, Friedhofs- und Grabstellenentgelte, Kirchengebühren, Kirchenchor/Musiker, Gebühr für die Bewilligung der Beisetzung einer Urne außerhalb eines Friedhofes, etc.
  • Weitere Kosten: Trauerbekleidung, Grabstein bzw. Grabrenovierung, Grabsteingravur, der
  • „Leichenschmaus“ etc.

Die Höhe der Gesamtkosten, die bei uns anfallen – dass sind unsere „Eigenen Leistungen“ und die für Sie vermittelten Fremdleistungen und die für Sie bezahlten Gebühre